Das Asylrecht
Rechtsanwalt Karsten Dusse erklärt die wichtigsten juristischen Facts zu einem der brennendsten Themen unserer Zeit. Ein exklusives Kapitel zu seinem aktuellen Buch „Halbwissen eines Volljuristen. Handbuch für den Rechtsstaat.“
Kurzzusammenfassung aller Regeln zum Asylrecht:
§ 1 Politisch Verfolgte genießen Asyl.
§ 2 Wer ernsthaft glaubt, Asyl habe irgendetwas mit Genuss zu tun, der gehört eigentlich politisch verfolgt.
§ 3 Zum Glück ist politische Verfolgung in Deutschland verboten.
Was ist überhaupt dieses Asylrecht...?
Das Recht auf Asyl ist das einem fremden Menschen per Verfassung garantierte Recht, bei uns Schutz und Sicherheit vor Verfolgung zu bekommen. Es ist so ziemlich das nobelste, menschlichste und selbstloseste Recht, dass ein Rechtsstaat bieten kann. Vor allem, wenn man sich auf eine christliche Leitkultur beruft und andere Religionen für barbarisch hält.
Das Asylrecht ist in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Staaten - ganz bewusst ein Grundrecht (Art. 16 a GG). Es hat damit den gleichen Stellenwert wie die Menschenwürde (Art. 1 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) oder der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 GG). Es ist das einzige Grundrecht, das ausschließlich Ausländern zusteht. Als Deutscher in Deutschland beim deutschen Staat um Asyl zu bitten, würde zwar die Anreise verkürzen, wäre aber taktisch unklug, wenn einen gerade dieser Staat verfolgt.
Die Aussage von Art. 16a GG ist sehr klar. Politisch Verfolgte genießen Asyl. Wer nicht politisch verfolgt wird, hat keinen Anspruch auf Asyl.
Was bitte ist politische Verfolgung … ?
Wenn Sie der herrschenden Gewalt in ihrem Land allein schon mit Ihrer politischen oder religiösen Einstellung, mit Ihrer ethnischen Herkunft oder mit einem sonstigen Merkmal dermaßen auf den Senkel gehen, dass die Obrigkeit Sie deswegen das in Ihrem Land übliche Leben nicht mehr leben lässt, sind Sie politisch verfolgt. Am einfachsten unterscheidet man politisch Verfolgte und politische Verfolger an ihrem Verhalten auf Marktplätzen. Politisch Verfolgte werden dort gekreuzigt oder verbrannt. Politische Verfolger halten dort Fackelmärsche oder Brandreden ab.
Wie vielen Menschen steht das Recht auf Asyl zu … ?
Wenn man sich Art. 16 a I GG ganz akribisch genau durchliest, dann stellt man fest, dass in dem aus vier Wörtern bestehenden Satz „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ keine einzige Zahl vorkommt. Da steht zum Beispiel nicht „Eine Million politisch Verfolgte genießen Asyl.“Das ist folgerichtig. Im Grundgesetz steht auch nicht „Die Würde von 2 Milliarden Menschen ist unantastbar“, „150 Millionen Menschen habe das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit“ oder „200 Millionen Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.Das bedeutet: die Würde JEDES Menschen ist unantastbar. JEDER hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. ALLE Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Und: JEDER politisch Verfolgte genießt Asyl.
Wie wäre es mit einer Obergrenze...?
Obergrenzen sind eine tolle Sache. Es wäre fantastisch, wenn pro Jahr nur eine Millionen, nur einhundertausend oder – noch besser – überhaupt niemand politisch verfolgt werden würde. Diktatoren und Terroregime legen sich in der Regel aber nicht auf eine verbindliche Obergrenze fest, wie viele Menschen sie pro Jahr politisch so verfolgen.Sofern die Asyl-Obergrenze unseres Rechtsstaates unterhalb der Verfolgungs-Obergrenze des Terroregimes liegt, aus dem die Menschen fliehen, kämen wir in argumentative Schwierigkeiten. Schlicht und ergreifend, weil wir uns dann als Rechtsstaat am Handeln eines Terrorstaates messen lassen müssten.Feurige Reden über Obergrenzen sind also eine tolle Sache, um Bierzelte voll zu kriegen. Solange die Bierzelte nicht für Flüchtlingsfamilien benötigt werden.
Die sind doch gar nicht alle politisch verfolgt ...?
Richtig. Bei weitem nicht jeder, der das Asylrecht für sich beansprucht, hat auch einen berechtigten Anspruch darauf. Das liegt in der Natur der Sache. Deswegen muss auch jeder Einzelfall geprüft werden. Je mehr Asylsuchende kommen, desto länger dauert das.Das ist im Grunde wie mit der Steuerrückerstattung.
Wenn auf einen Schwung plötzlich jeder Deutsche in seiner Steuererklärung ein Arbeitszimmer geltend machen würde, würde die genaue Überprüfung der Geltendmachung jedes Finanzamt lahmlegen.Aber stellen Sie sich mal vor, der Bundesfinanzminister würde bezüglich der Überprüfung der deutschen Arbeitszimmer einen Erlass herausgeben, dass Ihre Steuererklärung aus Effektivitätsgründen nicht mehr von einem deutschen Finanzbeamten, sondern ab sofort von einem mazedonischen Grenzposten beschieden wird. Und zwar mit der klaren Ansage, keinerlei Arbeitszimmer mehr zu akzeptieren.
Ohne die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Sie würden zu Recht fragen, ob der Minister noch alle Tassen im Schrank hat.Was schon bei einem Steuerbescheid falsch wäre, kann bei einem Menschenleben nicht richtig sein.Selbstverständlich gehören Steuer- und Asylbetrüger aufgedeckt. Und zwar hier bei uns. Mit allen Rechten und Pflichten des Rechtsstaates. Steigt die Anzahl der Anträge bei gleicher Anzahl der Beamten, dauert es halt zunächst einmal länger.
Was sind denn sichere Drittstaaten ...?
Als 1992 das Flüchtlingsheim in Hoyerswerda brannte, gab es zwei Möglichkeiten, ähnliche Ausschreitungen in Zukunft zu verhindern. Entweder, man erhöht die Anzahl der Polizisten und Feuerwehrmänner. Oder man verringert die Anzahl der Asylsuchenden. Eine breite politische Mehrheit hat sich für Letzteres entschieden. Wie breit diese Mehrheit gewesen sein muss, erkennt man an dem 1992 neu gefassten Absatz 2 des Artikel 16 a GG.
Dort ist seitdem die Rede davon, dass niemand mehr Asyl bekommt, wenn er aus einem EU-Nachbarstaat oder einem sicheren Drittland nach Deutschland einreist.Ein EU-Nachbarstaat ist zum Beispiel Ungarn. Das ist das Land, in dem Asylsuchende mit kleinen Kindern tagelang in einer U-Bahn-Station ohne jede staatliche Versorgung hausen durften, bis Frau Merkel gesagt hat, wir kümmern uns um diese Menschen. Wir schaffen das.Ein sicheres Drittland ist so etwas wie der Mitarbeiter des Monats bei McDonalds. Der Chef bestimmt ihn. Mit der faktischen Arbeitsleistung hat das nichts zu tun.
Während der Bundestag das Recht auf Asyl nur mit 2/3 Mehrheit abändern könnte, kann er nun mit einfacher Mehrheit und der Zustimmung des Bundesrates sichere Drittländer bestimmen. Zum Beispiel den/die/das Kosovo. Das Außenministerium gibt zwar aktuell immer noch Reisewarnungen für den/die/das Kosovo heraus. Für das Innenministerium ist dies aber kein Grund, Familien mit kleinen Kindern nicht wieder dorthin zurück zu schicken, weil sie dort – per Gesetz – sicher sind. Selbst, wenn sich mit dem Gesetz noch nicht einmal eine Nacht lang das im letzten Bürgerkrieg zerschossene Kinderzimmer heizen ließe.
Warum sollen wir die alle reinlassen? Andere machen das ja auch nicht.
Sind Sie mit Ihren Kindern kürzlich mal im Dunkeln mit einem baumelnden Teelicht zu Posaunenmusik einem Pferdearsch hinterher gelaufen? Viele tun das ja wöchentlich, bei Pegida-Umzügen. Die meisten aber tun dies eher nur einmal im Jahr, zu St. Martin. Und wissen Sie, warum Sankt Martin einem Bettler ein Stück seines Mantels gegeben hat? Weil es kein anderer getan hat. Sankt Martin ist ein Heiliger geworden, weil er dies freiwillig getan hat. Das Grundrecht auf Asyl ist keine freiwillige Leistung des Staates. Es ist eine selbst gegebene Verpflichtung.
Vielleicht könnte man das für Andersdenkende in der Tat ein wenig besser verpacken und die Flüchtlingstrecks von einem berittenen Polizisten mit rotem Mantel und Blasmusik begleiten lassen. In Verbindung mit Glühwein und Stuten- oder Weck-Männchen ist die Akzeptanz beim Volk dann vielleicht größer.
Kommen da nicht Terroristen mit ins Land … ?
Selbstverständlich kommen über die Balkanroute auch Terroristen ins Land. Terroristen kommen allerdings auch mit der Bundesbahn, mit Air-Berlin oder im eigenen Auto nach Deutschland. Kein Mensch käme auf die Idee, die Deutsche Bahn, irgendeine Fluglinie oder Kraftfahrzeuge lahm oder mit einer Obergrenze zu belegen.
Abgesehen davon hat Deutschland eine extrem positive Terroristen-Außenhandels Bilanz. Mehrere Hundert deutsche Staatsangehörige terrorisieren derzeit Syrien und den Irak als IS-Kämpfer. Wir sollten deshalb keine Angst haben vor einer Handvoll Terroristen, die möglicherweise als Asylsuchende nach Deutschland kommen. Wir sollten uns vielmehr für jeden Deutschen Terroristen schämen, der nicht zurückkommt.
Diese lustigen Deutschländer Mohamettwürstchen an der Ausreise aus Deutschland zu hindern, wäre wesentlich nachvollziehbarer und effektiver, als Asylsuchenden die Einreise nach Deutschland zu erschweren.
Wir brauchen keine Angst zu haben vor dem einen Terroristen, der in München aus Versehen mit „Refugees Welcome“ Rufen empfangen wird. Wir sollten Angst haben vor dem einen Kind, das tot am Strand angespült wird, weil irgendeine Hohlbirne meint, es sei eine Gefahr für unser Land.
Auf unseren Rechtsstaat kann man stolz sein. Gerade weil er hilfsbedürftigen Schutz bietet. Wir schaffen das.
Klugscheißerwissen, dass Sie in jede Diskussion zum Thema Asylrecht einwerfen sollten.
Asylrecht
Das Asylrecht ist ein Grundrecht aus Art. 16 GG. Es ist das einzige Grundrecht, das ausschließlich Ausländern zusteht.
Obergrenze
Ein Recht auf Asyl hat JEDER, der politisch verfolgt wird. Es richtet sich nach der Anzahl der politisch Verfolgten. Nicht nach der Anzahl der verfügbaren Sachbearbeiter. Erstrebenswert wäre eine Obergrenze von Null. Das wäre dann der Fall, wenn es keine politische Verfolgung mehr gäbe.
Kontingent
Siehe Obergrenze
Einzelfallprüfung
Ob jemand politisch verfolgt wird, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Und zwar nach deutschen Gesetzen von einem deutschen Beamten mit der Überprüfbarkeit durch ein deutsches Gericht. Sind nicht genügend deutsche Beamte da, dann sollte das zu einem Problem des deutschen Rechtsstaates werden – nicht zu einem Problem eines türkischen Beamten. Und schon gar nicht zu einem Problem desjenigen, der im Rechtsstaat Schutz sucht.
Drittstaaten
Keinen Anspruch auf Asyl hat, wer aus einem EU-Nachbarland oder einem sicheren Drittstaat kommt. Ein EU-Nachbarland ist zum Beispiel Ungarn, dort dürfen Schutz-Suchende ihr Recht auf Asyl ohne staatliche Betreuung in unbeheizten U-Bahn-Stationen ausleben. Sichere Drittstaaten sind die Staaten, die per Gesetz dazu erklärt werden. Auch wenn niemand erklären kann, wieso.
Asyl und Terrorismus
Asylanten und Terroristen sind eng miteinander verbunden. Und zwar durch das Wort „wegen“. Nicht durch das Wort „als“. Asylsuchende kommen derzeit hauptsächlich WEGEN der Terroristen in ihrem Heimatland nach Deutschland. Sie kommen nicht ALS Terroristen hierhin. Viele Terroristen in den Heimatländern der Asylsuchenden kommen hingegen aus Deutschland.
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