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Im Gehirn des Bösen

Im Gehirn des Bösen

Helmut Kury
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Die spektakulärsten Fälle eines Gerichtsgutachters

„Dieses Sachbuch ist spannender als jeder Thriller, denn die hier vorgestellten Kriminalfälle sind real. (...) Schockierend und faszinierend.“ - vonmainbergsbuechertipps.wordpress.com

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Im Gehirn des Bösen — Inhalt

Thomas’ Mörder kam, als die Eltern auf einem Bowlingabend waren. Er stieg in das Haus ein und erstach den ahnungslosen 10-Jährigen in seinem Bett. Ohne Anlass, der Junge war ein zufälliges Opfer. Kann so jemand, nach Verbüßung einer mehrjährigen Haft, wieder freigelassen werden, oder müssen wir damit rechnen, dass er wieder mordet? Das muss Professor Kury entscheiden, der in diesem wie in vielen anderen dramatischen Fällen als Gutachter auftritt. Ob der Terrorist Christian Klar, ob Sexual- oder Gewaltverbrecher: Kury muss herauszufinden versuchen, was diese Menschen zu ihren Taten bewegt. Sind es Menschen, die durch eine einzelne Begebenheit aus der Bahn geworfen wurden, oder gingen sie gezielt und planvoll vor oder aber handelten sie ohne jeden erkennbaren Anlass? Und was bedeutet das für die Wiederholungsgefahr? Kury schildert präzise und farbig die Fälle und wie er sie eingeschätzt hat. Und er stellt Fragen, die alle Bürger bewegen müssen: Sind Strafen sinnvoll? Welche Strafen? Und wer schützt Menschen, die in die Mühlen der Psychiatrie gerieten, davor, dass sie für immer weggesperrt werden? Aber auch: Wer bewahrt uns vor falschen Gutachten und deren – möglicherweise – tödlichen Folgen?

€ 9,99 [D], € 9,99 [A]
Erschienen am 12.05.2014
Mitautor: Anne Ameri-Siemens
304 Seiten, WMePub
EAN 978-3-492-96642-9
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Leseprobe zu „Im Gehirn des Bösen“

In den Fällen, die ich beschreibe, wurden Orte (soweit sie überhaupt genannt werden), Namen und Berufe verändert – kurz: alles, was die Identifizierung eines Menschen ermöglicht. Mir ging es darum, in diesem Buch über die Wirklichkeit zu berichten, über Straftäter, ihre Biographien, ihre Wesensart, ihre Lebenswege vor, während und nach der Haft, die Frage, wie gefährlich sie (noch) sind – aber natürlich zugleich dafür zu sorgen, dass niemand mit seiner wahren Identität kenntlich gemacht wurde.


Thomas L.


Am ersten Maisonntag zieht der 17-jährige Thomas [...]

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In den Fällen, die ich beschreibe, wurden Orte (soweit sie überhaupt genannt werden), Namen und Berufe verändert – kurz: alles, was die Identifizierung eines Menschen ermöglicht. Mir ging es darum, in diesem Buch über die Wirklichkeit zu berichten, über Straftäter, ihre Biographien, ihre Wesensart, ihre Lebenswege vor, während und nach der Haft, die Frage, wie gefährlich sie (noch) sind – aber natürlich zugleich dafür zu sorgen, dass niemand mit seiner wahren Identität kenntlich gemacht wurde.


Thomas L.


Am ersten Maisonntag zieht der 17-jährige Thomas durch eine Waldschneise zwischen zwei Wohngebieten einer niedersächsischen Kleinstadt. Die Gegend ist ländlich.

Es ist etwa 18 Uhr. An einer Wegkreuzung kommt Thomas ein Mädchen entgegen, sie schiebt ihr Fahrrad neben sich her, es geht etwas bergauf. Auf dem Gepäckträger hat sie eine Picknickdecke festgeschnallt. Thomas schätzt sie auf etwa 16 Jahre, sie hat lange Haare, trägt eine Jeans. Am Vortag hat er sie kurz auf dem Festplatz in der Stadt gesehen, auf dem gerade Schausteller gastieren. Mit ihren Freundinnen hatte sie am Autodrom angestanden. Sie hat ihm gefallen.

Thomas geht auf das Mädchen zu und fragt sie, ob sie mit ihm zum Festplatz gehen wolle.

„Ich lad dich auf ein Bier oder eine Cola ein“, sagt er.

„Nein“, entgegnet sie ohne zu zögern. „Ich muss nach Hause.“

Sie steigt auf ihr Fahrrad, will an Thomas vorbei. Aber der hält sie am Arm fest. Er ist einen Kopf größer als sie.

„Komm doch mit. Lass uns was trinken gehen“, sagt er noch einmal zu dem Mädchen, lässt sie nicht los. Ihre aufkommende Angst dringt nicht zu ihm durch, auch nicht, als sie sich aus seinem Griff befreien will und ihn anschreit: „Geht’s noch? Was glaubst du, wer du bist? Lass mich in Ruhe.“ Sie greift nach seiner Schulter und versucht ihn wegzustoßen, ist jetzt in Panik. Das Fahrrad fällt zu Boden. Sie tritt nach ihm, windet sich. Thomas lässt nicht los. Mit der freien Hand zieht er aus seiner Hosentasche ein Butterfly-Messer, das er stets mit sich führt.

Er rammt ihr die Klinge mit voller Kraft in die Seite. Das Mädchen fällt auf die Knie. Thomas sticht in schneller Folge weiter auf sie ein, in die Brust, die Oberarme, den Rücken. Als das Mädchen sich noch einmal aufzurichten versucht, sich von ihm wegdrehen will, rammt Thomas ihr das Messer ein letztes Mal heftig von hinten in den Oberkörper. Er trifft ihr Herz, es ist der tödliche Stich.

Ihren Arm hält Thomas weiterhin fest, setzt sich für einige Minuten neben sie auf den Boden. Das Oberteil des Mädchens und ihre Hose sind blutverschmiert. Thomas hat Blutspuren an seinem Pullover und an seinen Händen. Schließlich löst er seinen Griff, steht auf und wirft das Messer, das neben ihm auf dem Waldweg liegt, hinter sich ins Gebüsch. Er zieht den toten Körper eine Böschung hinab und lässt ihn dort hinter einer Hecke liegen. Langsam geht er nach Hause.


Die Meldung vom Leichenfund geht bei der Polizei am Abend der Tat ein. Drei Jugendliche, die am Waldrand Fußball gespielt hatten, entdecken das Mädchen zufällig noch vor Einbruch der Dunkelheit. Sie haben die Blutspuren auf dem Weg gesehen, folgten den Schleifspuren den kleinen Hang hinunter und finden die Leiche. Sie rufen ihren Trainer herbei, der die Polizei verständigt.

Einen Tag später hört Thomas in den Radionachrichten den Aufruf an mögliche Zeugen, sich bei der Polizei zu melden. Die ganze Stadt spricht von der Bluttat. Nathalie Reichhart, 14 Jahre alt – Thomas erfährt so den Namen seines Opfers. Und dass nach einem jungen Mann gefahndet werde.

Am darauffolgenden Abend erwarten zwei Beamte der Personenfahndung Thomas in der Wohnung seiner Mutter. Wortlos und ohne Gegenwehr folgt er ihnen zum Wagen. Er wird zur Vernehmung gebracht, liest während der Fahrt den Haftbefehl, der ihm ausgehändigt wurde, leugnet zunächst alles. Doch ein Spaziergänger hat Thomas mit seinem blutverschmierten Pullover auf der Straße nahe dem Waldstück gesehen und eine präzise Täterbeschreibung abgegeben. Den endgültigen Beweis für seine Tat liefern die Spuren an dem Messer. Schließlich gesteht Thomas, dass er das Mädchen erstochen hat.

Da er noch keine 18 Jahre alt ist, fällt seine Tat unter das Jugendgerichtsgesetz. Ein junger Strafverteidiger übernimmt sein Mandat, tritt als Pflichtverteidiger sehr engagiert auf. Während des gesamten Prozesses schweigt Thomas. Mit zehn Jahren Haft wird er wegen Mordes zur Höchststrafe verurteilt.

Während Thomas vor Gericht stand, hielt ich mich zufällig wegen des Auftrags über ein Gutachten zur Kriminalprognose häufiger in Niedersachsen auf. Der Fall, mit dem ich beschäftigt war, hatte sich nicht weit entfernt von der Stadt ereignet, in der Thomas den Mord begangen hatte. Ich erinnere mich noch sehr genau, wie tief gehend der Schock bei vielen in der Gesellschaft saß – in ganz Deutschland –, dass das junge Mädchen quasi aus dem Nichts derart grausam getötet worden war. Mit über 20 Messerstichen. Es gab keine gemeinsame Vorgeschichte von Täter und Opfer.


Der extremste Fall in dieser Richtung, den ich je bearbeitet habe, handelte von einem Mann, der eine Frau angriff, die ihm auf dem Bürgersteig entgegenkam: Zwischen den beiden fiel kein Wort, sie hatten sich nie zuvor gesehen. Es war ein kühler Winterabend, gegen 19 Uhr. Die Straße war in dem Moment menschenleer. Als die Frau an dem Mann vorbeiging, zog er ein Messer und rammte es ihr in die Schulter, dann noch einmal in den Rücken. Sie kam gar nicht mehr dazu zu schreien, so schnell hatte der Angreifer zugestochen. Der zweite Messerstich hatte die Lunge getroffen. Dass sie nicht verblutete, verdankte die Frau dem Zufall: Nur wenige Minuten nach dem Angriff ging ein 52-jähriger Lehrer die Straße entlang, weil er seine Aktentasche mit Schulheften, die er korrigieren wollte, im Auto vergessen hatte. Er verständigte den Notarzt, und die Frau überlebte, weil sie so schnell ärztliche Hilfe erhielt. Hätte der Lehrer seinen Weg zum Auto nur zehn Minuten später angetreten, wäre die Verwundung tödlich gewesen: Die Frau wäre verblutet.

Der Täter griff in den darauffolgenden Wochen noch zwei weitere Frauen an, ebenfalls am frühen Abend, mitten auf der Straße. Bei seiner dritten Tat gab es zwei Zeugen: Ein Ehepaar sah, wie die Frau zu Boden fiel, sie hatten am Fenster gestanden und darüber gesprochen, in ihrem Vorgarten einen Baum fällen zu lassen. Das Ehepaar sah, wie der Täter in sein Auto sprang. Sie konnten das Nummernschild erkennen. So kam die Polizei ihm auf die Spur.

Das Gericht beauftragte mich mit einem Schuldfähigkeitsgutachten. Völlig emotionslos und gefasst berichtete der Mann, ein 38-jähriger, arbeitsloser Schreiner, der geschieden und Vater eines Jungen war, wie er die Frauen angefallen hatte. Er war ein etwa 1,80 Meter großer Mann, mit sportlicher Figur und modischem Haarschnitt; eigentlich – so hätte man meinen können – musste er bei Frauen gut ankommen.

Die zweite Frau, die er attackiert hatte, war den schweren Verwundungen im Brustbereich erlegen. Als ich ihn damit konfrontierte, schien ihn das nicht zu berühren. Als Motiv für seine Taten gab der Schreiner seinen Hass auf Frauen an. Auch hier sprach er vollkommen emotionslos: Sowohl seine Ex-Frau als auch die Freundin, mit der er anschließend zusammen gewesen sei, hätten ihn mit anderen Männern betrogen. Er sagte das mit erhobenem Kopf, nicht die geringste Gefühlsregung war erkennbar. Zum Vergleich: Täter, die in einem momentanen Affekt handeln, sinken oft in sich zusammen, wenn sie über die Tat sprechen müssen, sind über ihr Verhalten im Nachhinein selbst erschrocken und können sich selbst meist nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. Ihnen treten oft Tränen in die Augen, die Empathie mit dem Opfer ausdrücken, teilweise aber auch Selbstmitleid wegen der eigenen Situation bedeuten können.

Die Ex-Frau des Schreiners und seine Ex-Freundin, die ich ebenfalls beide im Rahmen der Exploration befragte, erklärten, seine Unfähigkeit, sich wirklich auf eine Beziehung einzulassen, habe sie von ihm weggetrieben. Er habe wenig Interesse gezeigt, sich ernsthaft zu binden und eine gemeinsame Zukunft zu planen.

Der Mann wurde zur Höchststrafe verurteilt: lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. In meinem Gutachten hatte ich ihn für schuldfähig erklärt. Zum selben Schluss war auch der zweite Gutachter gekommen, ein Psychiater, der an dem Fall arbeitete. Der Schreiner litt, wie beide Gutachter feststellten, unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Was ihn kennzeichnete, war die außergewöhnliche Kälte – man könnte auch sagen, Leere – in seiner Gefühlswelt. Sie findet sich bei einigen Tätern, die derart schwerste Verbrechen begehen.

Als Auslöser für den ersten Übergriff gab der Schreiner an, er sei kurz zuvor von einer Nachbarin abgewiesen worden, mit der er habe ausgehen wollen. Das habe seinen Hass gesteigert. Weder diese Frau noch die anderen, die er zufällig angriff, hatten ahnen können, was geschieht. Täter wie den hier beschriebenen könnte man als tickende Bomben bezeichnen, die sich lange Zeit in unserer Gesellschaft bewegen, ohne je zuvor durch „abweichendes“, gar gewaltsames Verhalten aufgefallen zu sein. Irgendwann kann es dann zu einer Gewalttat kommen, der Anlass kann ein von außen betrachtet minimaler sein. So war es auch bei Thomas L.


Im Fall von Nathalies Ermordung äußerte sich ihre Mutter als einzige Angehörige: Thomas, dafür trat sie öffentlich ein, müsse in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Sie sprach sich gegen eine harte Bestrafung aus, das könne ihre Tochter auch nicht mehr ins Leben zurückbringen. Sie sagte auch – was ich als Zeichen menschlicher Größe empfand –, dass sie in einigen Jahren unter Umständen zu einem Gespräch mit ihm bereit sei. Vorausgesetzt, er unterziehe sich einer Therapie und sein Engagement dabei sei erkennbar. Eine außergewöhnliche Reaktion, die mir in all den Jahren meiner Praxis in dieser Ausgeprägtheit nur in wenigen Fällen begegnet ist.

Die Medien berichteten wochenlang auf den Titelseiten über den Mord. Nicht wenige Kommentare suggerierten, man müsse endlich härter gegen Gewalttäter vorgehen, vor allem gegen Jugendliche, schließlich würde deren Gewaltbereitschaft steigen, Jugendkriminalität sei zunehmend ein Problem. Unter Politikern, die sich öffentlich zu Nathalies Ermordung äußerten, wurde Gerhard Schröders prägendes Zitat immer wieder aufgegriffen: „Wegschließen – und zwar für immer.“ Nur wenige Kommentare schlugen einen weniger sanktionsorientierten Ton an.


Acht Jahre nach Thomas’ Verurteilung rief mich sein Strafverteidiger an, der sich inzwischen einen Namen als Experte in Sachen Sicherungsverwahrung gemacht hatte. Er kannte sich in der entsprechenden Rechtsprechung bestens aus, hatte in den Jahren nach Thomas’ erstem Prozess schon mehrere große Fälle zu dieser Thematik betreut, setzte sich für seine Klienten intensiv ein und wusste alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Er fragte, ob er mich dem Landgericht in Niedersachsen als Prognosegutachter in dem Prozess vorschlagen dürfe, bei dem es vor allem auch um die Frage gehen würde, ob aus Sicherheitsgründen bei Thomas eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verfügt werden müsse. Diese anzuordnen ist seit einigen Jahren auch bei Tätern möglich, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig waren. Bis zum Jahr 2002 war es rechtlich nur möglich, die Sicherungsverwahrung im Strafurteil anzuordnen. Dann wurde die Möglichkeit eingeführt, dass das Gericht sich die Sicherungsverwahrung im Strafurteil vorbehält, darüber endgültig entschieden werden sollte dann im Laufe der Strafhaft unter Heranziehung der inzwischen gewonnenen weiteren Erkenntnisse über die Entwicklung des Täters. Mitte 2004 trat dann das „Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung“ in Kraft. Auch in den Folgejahren bis heute wird die Regelung der Sicherungsverwahrung unter Experten kontrovers diskutiert, vor allem auch die Frage, ob sie das angestrebte Ziel, eine größere Sicherheit vor (schweren) Straftaten, wirklich erreicht und ob es keine besseren Alternativen dazu gibt.

Geht es um die nachträgliche Sicherungsverwahrung, setzt das Gericht immer mindestens zwei unabhängige, externe Gutachter ein, um die mögliche Rückfallwahrscheinlichkeit des Täters, seine Kriminalprognose, einzuschätzen. Der Vorsitzende Richter im Fall „Thomas“ stimmte dem Antrag des Verteidigers zu. Ich bekam den Auftrag zur Erstellung eines Prognosegutachtens von der zuständigen Strafvollstreckungskammer. Wie üblich rief ich nach Auftragseingang und Zusendung der Gerichtsakten, die mit der Auftragserteilung eingingen, in der Justizvollzugsanstalt an und verabredete einen ersten Untersuchungstermin, wobei ich gleichzeitig darauf hinwies, dass diese Untersuchung aller Voraussicht nach mehrere Tage in Anspruch nehmen werde. Vor einem ersten Treffen arbeite ich immer auch die Akten der Justizvollzugsanstalt, die Gefangenenpersonalakten, durch. In diesen werden vor allem Entwicklungen während der Haft festgehalten: Ob der Inhaftierte etwa Auffälligkeiten zeigt, ob es zu Disziplinarmaßnahmen gekommen ist, ob er an Resozialisierungsprogrammen teilgenommen hat, etwa an einer Therapie und wie die Entwicklung von den Anstaltsfachleuten eingeschätzt wird. Diese Angaben stellen für externe Gutachter wie mich immer „wertvolles Material“ dar.

Die Aufträge für kriminalprognostische Begutachtungen von Inhaftierten kommen in aller Regel von den zuständigen Strafvollstreckungskammern, teilweise auch von den Justizministerien oder den Vollzugsanstalten selbst. Manchmal tragen auch Anwälte oder Gefangene Anfragen an mich heran. In solchen Fällen verweise ich stets auf die Vollzugsanstalten bzw. die Strafvollstreckungskammern und bitte, dort einen Antrag für eine Begutachtung zu stellen. Nimmt man solche „privaten“ Aufträge an, gerät man sonst in die Gefahr, dass auch die Gutachten als „Privatgutachten“ und damit leicht als „Parteigutachten“ angesehen werden, was sie auch an Gewicht verlieren lässt, selbst wenn man in gleicher Weise vorgegangen wäre wie bei einem „offiziellen“ Auftrag.

Hinzu kommt, dass die Strafvollzugsbehörden eigene Überlegungen hinsichtlich der Gestaltung der Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine Wiedereingliederung in Freiheit anstellen, deren Berücksichtigung unter Umständen wichtig ist. Als „Privatgutachter“ hat man nicht automatisch Zugang zu den Akten, was eine Begutachtung erheblich erschweren kann. Bei „offiziellen“ Aufträgen bekommt man bei der Auftragserteilung in der Regel automatisch die Gerichtsakten mitgeschickt, hat auch Zugang zu weiteren Akten zu der Sache, vor allem den Gefangenenpersonalakten, die von den Vollzugsanstalten geführt werden und in denen, wie angeführt, das Verhalten des Täters in Haft, Stellungnahmen der Vollzugsanstalt, etwa Berichte über Behandlungsmaßnahmen und deren Erfolg, oder das geplante weitere Vorgehen mit Begründung enthalten sind.

Vier Wochen nach Auftragserteilung traf ich Thomas in der Vollzugsanstalt zum ersten Mal: ein mittelgroßer, kräftiger junger Mann, mit breiter Stirn und für seine Jahre recht alt wirkendem Gesicht. Er hatte deutlich sich abzeichnende Tränensäcke und Falten, die tief von der Nase zum Mund verliefen. Auf den ersten Blick wirkte er verklemmt und hölzern. Er stolperte in den Raum, riss sich dann aber sichtlich zusammen und zeigte sich mir gegenüber – und das erlebe ich in der Regel – ausgesprochen höflich. Die Mehrheit der Täter, bei denen es um nachträgliche Sicherungsverwahrung bzw. um eine Einschätzung der weiteren Gefährlichkeit geht, hofft natürlich auf eine positive Prognose, auf Haftentlassung. Und selbstverständlich arbeitet sie daran, sich dementsprechend gut zu präsentieren – ob allein oder gemeinsam mit dem Anwalt. Da die jeweilige Vollzugsanstalt dem Häftling meinen Besuch ankündigt, ist mein Gegenüber auf die Gespräche meist gut vorbereitet.


Ich habe in all den Jahren meiner Tätigkeit nur einmal erlebt, dass ein Häftling mir gegenüber ausfallend und aggressiv wurde: ein Sexualstraftäter, ein großer Mann mit wuchtigen Schultern, der von Beruf Kfz-Mechaniker war. Ich hatte mich im Fall seiner Exploration für eine zügige Konfrontation mit seinen Taten entschieden. Er hatte seine Partnerin, die er etwa ein halbes Jahr vor der Tat kennengelernt hatte, bei einem Treffen in seiner Wohnung vergewaltigt und so schwer geschlagen, dass sie an den Folgen der Verletzungen verstarb. Er bestritt vehement, die Frau vergewaltigt zu haben, obwohl Zeugen aus einer Nachbarwohnung das laute Schreien der Frau gehört und dann die Polizei gerufen hatten. Der Kfz-Mechaniker vertrat die Meinung, dass er als Mann gegenüber seiner Freundin ein „Anrecht“ auf Sex gehabt habe, dieses „Recht“ habe er sich nehmen wollen, eine Vergewaltigung sei das nie gewesen. Je mehr ich ihn mit seinen „Vergewaltigungsmythen“ konfrontierte und mit der Frage, wieweit er sich Gedanken darüber gemacht habe, dass diese Frau aus einer früheren Beziehung eine 5-jährige Tochter hinterlassen habe, die jetzt in einem Heim lebe, umso unwilliger wurde er und umso mehr machte er mir deutlich, dass er sich damit nicht auseinandersetzen wolle. Plötzlich sprang der Mann auf und schrie auf mich ein, ich solle meinen Mund halten. Mein „Maul“, genauer gesagt. Er schlug mit den Fäusten auf den Tisch und sah so aus, als wolle er als Nächstes mich schlagen.

Innerlich hatte ich einen solchen Moment natürlich schon oft durchgespielt, war im ersten Moment dennoch überrumpelt. Doch ich fing mich rasch und stand ebenfalls auf, sagte laut, aber mit ruhiger Stimme, um Autorität auszudrücken, er solle sich auf der Stelle hinsetzen. Mir war klar, dass es nur weiterer Sekunden bedürfte, bis Beamte der Vollzugsanstalt den Raum beträten – was dann auch geschah, da diese den Lärm gehört haben. Wie wenig der Mann seine Aggressionen im Griff hatte, spielte für sein Gutachten natürlich eine wesentliche Rolle – ebenso wie seine Haltung: Er hatte sich mit dem Tatgeschehen und seiner Schuld nicht auseinandergesetzt. Vielmehr sah er die Schuld für alles beim Opfer. Es gibt noch andere, weniger augenfällige Merkmale im Täterverhalten, die neben dem, was der Inhaftierte sagt, eine große Bedeutung für die Kriminalprognose haben können. Das sogenannte Nonverbale Verhalten, das vor allem von in dieser Hinsicht wenig geübten Tätern weniger als das verbale kontrolliert werden kann, spielt bei der Persönlichkeitseinschätzung des Gegenübers eine wesentliche Rolle. Vor allem bei mehreren Gesprächen, im Laufe derer die Inhaftierten in der Regel mehr und mehr die Kontrolle über das eigene Verhalten abbauen, kann man wichtige zusätzliche Informationen gewinnen. Das ist ein Grund, warum ich in aller Regel mindestens zwei Gespräche mit dem zu Begutachtenden führe. Auch bei dem Kfz-Mechaniker ging ich so vor und fand meine Vermutung in seinem nonverbalen Verhalten bestätigt. Der andere Gutachter, der in diesem Fall beauftragt worden war, kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die mangelnde Selbstkontrolle bedeutete, er könne jederzeit wieder zur Gefahr für die Allgemeinheit werden.

Helmut Kury

Über Helmut Kury

Biografie

Helmut Kury, geboren 1941, ist ein deutscher Psychologe und Kriminologe. Kury wurde 1974 an der Universität Freiburg promoviert und habilitierte sich 1984 ebendort. Er war erster Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und anschließend Professor für forensische Psychologie in...

Urteil mit Folgen: Ein Gerichtsgutachter berichtet

Es gibt sie immer wieder: Fiktive Geschichten, in denen der Protagonist die Gedanken von Psychopathen und Killern lesen kann. Helmut Kury kann das nicht. Aber die Gesellschaft erwartet es von ihm.
Kury ist Professor für forensische Psychologie und seit Jahrzehnten selbst Sachverständiger für die Justiz. Sein Urteil entscheidet maßgeblich über Freiheit oder Gefangenschaft eines Menschen. Vielleicht aber auch über Leben oder Tod. Denn würde Kury ein falsches Urteil fällen und einen Täter zu früh entlassen, wäre die Allgemeinheit in Gefahr und der Aufschrei in den Medien groß. Die Gerichte fürchten, durch vorzeitige Entlassungen von Straftätern negativ in die Schlagzeilen zu kommen. 
In seinem Buch „Im Gehirn des Bösen“ schildert er sein Vorgehen auf einfühlsame Weise anhand von Fallbeispielen und kritisiert, dass sich viele Gutachter per se gegen eine Entlassung nach Absitzen der Haftstrafe oder eine vorzeitige Begnadigung entscheiden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Kury plädiert dafür, sich auch mit der „Wurzel des Bösen“ zu befassen und fordert die Gesellschaft auf, mehr präventive Maßnahmen für Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen zu schaffen. Denn so könnten Verbrechen verhindert werden, bevor sie geschähen. Ein packendes Werk, das so spannend ist, gerade weil es real ist.

Sein spektakulärster Fall:

Die Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar, der am Mord von neun Menschen beteiligt war. Zu den Opfern gehörten u.a. der Generalbundesanwalt Michael Buback und der Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Klar saß 26 Jahre im Gefängnis.

Pressestimmen
vonmainbergsbuechertipps.wordpress.com

„Dieses Sachbuch ist spannender als jeder Thriller, denn die hier vorgestellten Kriminalfälle sind real. (...) Schockierend und faszinierend.“

Kommentare zum Buch
Vom Buch "Im gehirn des Bösen" sehr begeistert
Nadine am 31.08.2014

Zu den Wurzeln des Bösen, ...und wie dieses Böse zu erkennen gilt! Für mich als Krimi und Thrillerliebhaberin stellt sich natürlich unentwegt die Frage: Woher kommt all der erschreckende und perfide Stoff aus denen diese hochspannenden und beklemmenden Bücher sind? Aber es ist nicht nur die Fiktion in den Büchern, nein, es ist leider erschreckenderweise auch das reale Leben der Menschen untereinander....In "Im Gehirn des Bösen" gibt Autor und Gerichtsgutachter Helmut Kury Einblicke in seine Arbeit und seinen gezogenen Schlüssen... Sehr informativ, erschreckend und kenntnisreich. Ein Buch, was jeder Thrillerfan, und auch jeder Interessierte gelesen haben sollte! 

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